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 Wichtige Infos für alle, die einen Gutschein beantragen und dann einlösen:
ACHTUNG: In der Bestätigungs-Mail, die Du nach Abschluss der Bestellung von unserem Shop automatisch erhältst, ist der Gutscheinwert noch nicht abgezogen, dies wird später manuell von unserem Team bei Ausführung Deines Auftrages erledigt. Leider ist dies programmtechnisch nicht anders möglich, also bitte nicht wundern.
Bei NACHNAHME und LASTSCHRIFTEINZUG brauchst Du gar nichts zu unternehmen, unser Team wird den entsprechenden Gutscheinwert abziehen.
Wenn Du per VORKASSE zahlen möchtest, ziehe bei der Überweisung bitte den Gutscheinwert selbst ab. Da Du bei dieser Zahlungsart KEINE Versandkosten hast (Ausnahme: Bestellungen aus dem Ausland) einfach Rechnungsbetrag minus Gutscheinwert und schon hast Du den richtigen Überweisungsbetrag.
Etwas komplizierter wird es leider bei PAYPAL und SOFORTÜBERWEISUNG. Technisch erfassen diese Zahlsysteme nicht den Gutscheinwert. Wenn Du Dich für diese Zahlart entscheidest, wird unser Team bei der Bestellung daher dann eine Gutschrift erstellen, die wir Dir entweder auf Dein Girokonto zurücküberweisen können oder Du nutzt den Gutschriftsbetrag einfach bei der nächsten Bestellung.
Ganz ähnlich ist es bei FINANZIERUNGEN: Du finanzierst zunächst den kompletten Betrag ohne Gutscheinwert. Wenn die Finanzierung genehmigt wird, erstellt unser Team dann ebenfalls eine Gutschrift über den Gutscheinwert und Du kannst Dir diese dann auszahlen lassen oder bei der nächsten Bestellung verrechnen.
Der Gutschein muß bis spätestens 5.Februar 2012 online eingelöst werden. Danach verfällt er automatisch!
Jeder PBportal.de User kann 1 Gutschein beantragen/einlösen – unabhängig davon, ob er schon einmal früher einen hatte. |